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Königlisches Preussisches und Churfürstl. Brandenburgisches allgemeines und neug…

Königlisches Preussisches und Churfürstl. Brandenburgisches allgemeines und neug

Königliches Preussisches und Churfürstl. Brandenburgisches allgemeines und neugeschärftes Medicinal-Edict und Verordnung … herausgegeben von Dero Obercollegio-Medico. Und: Edikt betreffend die Einführung einer neu revidirten Taxe für die Medizinal-Personen vom 21. Juni 1815. 2 Teile in 1 Band. Berlin, 1725-1815. 8°. 99 S. – 24 S. Moderner Leinenband mit Rückenschild (Rücken leicht fleckig). Titel mit weggeschabtem Stempel. Zu Beginn etwas deutlicher, danach nur schwach bis kaum sichtbar wasserrandig. Stellenweise geringfügig bis leicht fleckig. Sonst in guter Erhaltung.

„Am 27. September 1725 endlich wurde das ‚Allgemeine und neu eingeschärfte Medizinal-Edikt‘ in Preußen erlassen, der Ausgangspunkt der späteren preußischen Medizinal-Gesetzgebung. 1724 waren Provinzial-Medizinalkollegia, aus Ärzten, Chirurgen und Apothekern bestehend, eingeführt worden, die die Aufsicht und Prüfung der Medizinalpersonen und Apotheken vorzunehmen hatten. Erwähnung verdienen nur die Forderung alle drei Jahre vorzunehmender, mit der Stadtkämmerei halbschiedlich zu bezahlender Visitationen, die Zubilligung bevorrechtigter Forderungen, das Verbot des Pfuschens jetzt noch der Prediger, studiosi medicinae, doctores bullati (windige Winkel-Doktoren), Juden, Schäfer und Buchhändler. Apotheker-Gesellen ist bei Strafe verboten, Materialist zu werden. Ärzte dürfen ‚Arcana‘ weder anfertigen noch vertreiben, Apotheker nur vom Ober-Collegium medic. approbierte“ (Schelenz 569/70). – Der Teil zwei mit der neuen Gebührenordnung – die auch schon im ersten Teil enthalten ist, aber mit wesentlich niedrigeren Preisen und nicht so genau spezifiziert – richtet sich an: Praktische Ärzte, Wundärzte, Geburtshelfer, Zahnärzte, gerichtliche Ärzte und Wundärzte, Tierärzte.

Unser Preis: EUR 150,--